Dienstag, 9. Februar 2010

ICC weist Mord-Anklage gegen Darfur-Rebellenführer ab - Sudans Präsident droht kurz vor den Wahlen eine Anklage wegen Völkermordes


Im Gegensatz zu Sudans Präsident Omar al-Bashir muss sich der Rebellenführer Bahar Idriss Abu Garda nicht vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) verantworten. Die Richter in Den Haag wiesen ein dementsprechendes Ansinnen Anfang der Woche mit der Begründung zurück, dass es zu wenig Beweise gegen Abu Garda gebe.  

Abu Garda, von 2005 bis 2007 Kommandeur des "Justice and Equality Movement" (JEM), führt heute die United Resistance Front (URF) an. Seine mögliche Anklage stand im Zusammenhang mit dem Überfall auf ein Flüchtlingslager in Süd-Darfur am 29. September 2007. Dabei griffen mehr als 1.000 Rebellen das Camp an und töteten dabei 12 Blauhelm-Soldaten, acht wurden verwundet.

Deswegen werden ihm Mord, Angriff auf eine UN-Friedensmission und Plünderung vorgeworfen. Die Richter betonten, dass die Entscheidung aufgrund fehlender Beweise gefallen sei und eine Wiederaufnahme bei neuen Erkenntnissen durchaus möglich sei. Abu Garda war die erste Person in den Darfur-Verfahren, die persönlich vor den Richtern erschien.

Für den sudanesischen Präsidenten al-Bashir, der in knapp zwei Monaten zu den ersten Wahlen nach dem Friedensabkommen zwischen dem Norden und dem Süden 2005 zur Wahl antritt rückt dagegen eine Anklage und ein weiterer Haftbefehl näher. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur, darunter Mord, Vertreibung, Ausrottung und Folter werden ihm zur Last gelegt. Dafür hat der ICC im März 2009 bereits einen Haftbefehl gegen al-Bashir ausgestellt. Es war der erste des Gerichtshofs gegen einen amtierenden Staatschef. Nun könnte der Haftbefehl auch auf Völkermord ausgeweitet werden.

Die sudanesische Regierung (d.h. vor allem der mächtige Herrscher al-Bashir selbst) hat eine Auslieferung abgelehnt. Die Vorwürfe seien einzig politisch motiviert. Diese Strategie könnte er auch im Wahlkampf nutzen, um sich selbst als Opfer internationaler Verfolgungswillkür (so haben sich z.B. China, Russland und die USA nicht der Gerichtsbarkeit des ICC unterworfen) zu generieren. Zu der aktuellen Lage in Khartum ein VOA-Bericht vom 04.02.10:


In Darfur sind nach heutigen Erkenntnissen seit 2003 etwa 300.000 Menschen getötet und fast drei Millionen vertrieben worden. Auch in den vergangenen Monaten gab es immer wieder gewaltsame Zwischenfälle, wobei sich die Darfur-Region im Vergleich zur Situation im Süden etwas entspannt hat. Dort fürchten Beobachter einen neuen Bürgerkrieg im Hinblick auf wachsende Spannungen vor den allgemeinen Wahlen im April und einem Votum über die Autonomie des Südens im kommenden Jahr. Dabei geht es auch um den Ölreichtum des Landes, der im südlichen Teil konzentriert ist.

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