Samstag, 8. Oktober 2016

Links? Rechts? Knapp vorbei!

Der Innenminister tut es, besorgte Bürger tun es, manche Medien können nicht anders. Immer wenn man über politisch motivierte Gewalt spricht, über das Erstarken der Rechten (und die Frage, ob das Wort "Rechtsterrorismus" mittlerweile nicht nur für den NSU-Komplex angemessen erscheint) und deren Gewaltbereitschaft, folgt der ermüdende Reflex: "Es gibt auch linke Gewalt". So auch mal wieder die Neue Zürcher Zeitung.

Ach NZZ. Was soll denn das immer? Weht immer noch das Gespenst des Kommunismus und dessen Schrecken durch die Reaktionsflure? Anders lässt sich kaum erklären, warum Artikel, die sich mit extremistischer Gewalt beschäftigen, stets mit so einem Satz enden müssen: "Der Linksextremismus geniesst nach wie vor, völlig zu Unrecht, Robin-Hood-Status." ?
Wo genießt er diesen denn? Es werden eben Unterschiede gemacht zwischen Sachbeschädigung und einer versuchten Körperverletzung/Tötung. Denn genau darum geht es doch bei dem Beispiel eines verwüsteten Abgeordnetenbüros und einem Anschlag mit Sprengsätzen.
Das ist beides nicht gutzuheißen, aber es existiert doch wohl ein Unterschied? Nein nicht "?", sondern "!"

Aktuelles Beispiel sind Kinder, die mit dem Messer bedroht und geschlagen werden. Einfach mal so:
Quelle: Screenshot Dresdner Neueste Nachrichten
Ein Blick in die PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) genügt ohnehin. Die Zahl der rechten Straftaten ist mehr als doppelt so hoch (ca. 23.000 vs 10.000). Es gibt mehr Körperverletzungsdelikte von links (hier fällt aber auch "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" bei Demonstrationen darunter), dennoch wurden etwa 38 % der Opfer durch links-, 45 % durch rechtsmotivierte Gewalt verletzt. Bei Straftaten gegen Asylunterkünfte haben Rechte noch ihre ganz eigene Rubrik bekommen. 

Vor allem ist die Entwicklung bedrohlich äußerst. Hier lohnt es sich als objektiver Beobachter einen Unterschied zu machen. Ansonsten wird man vielleicht irgendwann gefragt werden: "Und ihr habt das nicht kommen sehen?" 
Quelle: Wikipedia
Also ist es doch so einfach: Gewalt ist zu verurteilen. Menschen sind schutzwürdiger als Dinge. Widerstand gegen die Staatsgewalt ist kein Kavalierdelikt. Aber eine Tötungsabsicht wiegt eben immer noch schwerer. Insofern ist auch der Schluss des Artikels unscharf: "Die politische Gesinnung darf hier wie dort keine Rolle für die Beurteilung von Übergriffen spielen."

Tut sie nicht. Außer in solchen Artikeln.

Zahlen:

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