"Unlauteres Ausbeuten der Leistung von Verlagen", so lässt sich das Argument der Presseverleger für ein Leistungsschutzrecht, wie es die aktuelle Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag 2009 fixiert und nun bei den aktuellen Koalitionsgesprächen nochmals bekräftigt hat, zusammenfassen.
"Durch Suchmaschinen", muss noch hinzugefügt werden, denn die geforderte Beteiligung an dem Erlös von weiterverbreiteten Nachrichten zielt vor allem auf Google News ab.
Doch es könnten auch, je nach Ausgestaltung, Blogs davon betroffen sein. Die ZEIT schreibt in einem aktuellen Artikel zu den Folgen eines solchen Gesetzes u.a.
Die Verbreitung von Informationen und Nachrichten ist nicht ohne Grund kaum beschränkt. Jeder darf aus einem beliebigen Text zitieren und den Kerninhalt weitergeben, Zitatrecht genannt. Außerdem sind Nachrichten überhaupt nicht geschützt. Der Satz "Sack Reis in China umgefallen", darf von jedem verbreitet werden, auch wenn er zuvor Aufmacher einer Zeitung war. Denn das Recht auf umfassende Information wird als Grundrecht betrachtet. Das Leistungsschutzrecht schränkt jedoch genau diese Weitergabe ein.
Befürchtet wird von verschiedenen Gruppe, wie etwa dem Blog iRIGHTS.INFO, welcher sich mit Urheberrechtsfragen auseinandersetzt, eine direkte Auswirkung auf Blogs und andere Sekundärmedien:
Zudem drohen durch die im Urheberrecht sehr weit gefasste “Gewerblichkeitsschwelle” auch Blogs und eine Vielzahl von anderen Angeboten in eine neue Kostenpflichtigkeit zu fallen. Da hilft es nichts, wenn die KOA im Protokoll vermerken lässt, “die private Nutzung von Presseerzeugnissen wird nicht vergütungspflichtig”.
Dies zielt vor allem auf Fragen ab, inwiefern bspw. ein Flattr-Button schon eine kommerzielle Grundlage impliziert und wer die Kriterien für eine solche festlegt. Dies ist zu diesem Zeitpunkt unklar. Der Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz, äußerte sich zu den Regierungsplänen folgendermaßen:
Nach Ansicht der Piratenpartei ist ein Leistungsschutzrecht in dieser Form unnötig, da Verleger bereits jetzt auf ein sehr restriktives Urheber- und Verwertungsrecht zurückgreifen können. »Regierungskoalition wie auch Verlage zeigen erneut, wie wenig sie von modernen Vertriebswegen über das Internet verstanden haben. Das Verlinken von Artikeln ist eine kostenlose Werbung und keine schädliche Fremdnutzung«, so Nerz.
Aber auch wissenschaftliche Stellungnahmen zweifeln die Berechtigung einer Neuregelung an, wie etwa die Professorin für Wirtschaftsrecht an der Ruhr-Universität Bochum und Mitglied der Expertengruppe des Bundesministeriums für Wirtschaft zur 8. Kartellrechtsnovelle, Andrea Lohse:
Die weitere Argumentation der Verleger, es liege ein kartellrechtlicher Behinderungsmissbrauch vor, weil Google News den größten Teil der Informationsnachfrage erfülle und dadurch die sogenannte Click-Through-Rate auf ihre Webseiten reduziere, wirft – ungeachtet der sich hier ebenfalls stellenden schwierigen Rechtsfragen – erhebliche Beweisfragen auf. Denn nach den mir vorliegenden Informationen steigt einerseits der von Google News für deutsche Verlage generierte Besucherverkehr seit 2007 stetig an, und generieren die Verlage andererseits nur 15–20 Prozent ihres Besucherverkehrs über Google News und Google Web Search.
Ob, wann und in welcher Weise davon Blogs betroffen sein könnten, ist wie beschrieben schwer absehbar. Aber der grundsätzliche Gedanke, dass eine wohl informierte Gesellschaft einen möglichst freien und auch abseits etablierter Medien fließenden Nachrichtenstrom braucht, sollte einem an dieser Stelle im Gedächtnis bleiben. Dies richtet sich nicht gegen die grundsätzliche Anerkennung der Notwendigkeit eines nachhaltigen Online-Geschäftsmodells für Verlage. Schließlich ist auch dieser Blog primär auf die Recherche und Verbreitung von Verlagsinhalten angewiesen.
Die Seite IGEL - Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht informiert umfassend zu den geplanten Regelungen.
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