Donnerstag, 27. Februar 2014

Kaum Aussichten auf offene Diskussion von neuen Regeln für Rüstungsexporte

Zugegeben, kleine Anfragen entfalten zumeist eine äußerst begrenzte Wirkung. Aufschlussreich können sie dennoch sein. Zur Frage von Rüstungsexporten scheint es eine klare öffentliche Meinung (je nach Umfrage bis zu 94 Prozent Ablehnung) zu geben, die in Form eines Minimalkonsenses auch von Medien jeglicher politischen Strömung vertreten wird: Mehr Transparenz und das Verbot bestehende oder absehbare Konflikte mit Waffen anzufachen.

So schrieb die SZ zum Beispiel im vergangenen Jahr: "An (mindestens) zwei zentralen Stellen krankt das System. Erstens daran, dass es keinerlei Kontrolle durch das Parlament gibt; zweitens daran, dass der Exportbericht viel zu spät vorgelegt wird." Die Welt nennt Waffendeals nach Pakistan "sensibel" und auch Wissenschaftler halten die bestehenden Regelungen für unsinnig, da abgeschlossene Geschäfte ohnehin früher oder später ans Licht kämen. Der Politikwissenschaftlers Robert Glawes vertritt die Meinung, wonach die bisherige Praxis der Entscheidungen über deutsche Waffenexporte „in Kompetenzfragen fortwährend gegen das Grundgesetz verstößt“ (Glawe, DVBl. 127 (2012), S. 332). Dies liege daran, dass der Bundessicherheitsrat ohne Vorlage bei der Bundesregierung allein über Waffenexporte entscheide. Die Antwort der Bundesregierung auf solche Vorwürfe:
Die Bundesregierung hält sich in ihrer Entscheidungspraxis bei Rüstungsexport genehmigungen an die Regelungen des Grundgesetzes, des Außenwirtschaftsgesetzes, der Außenwirtschaftsverordnung, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen. Die auf dieser Grundlage geübte Entscheidungspraxis der Bundesregierung ist seit Erlass der genannten Rechtsnormen von den deutschen Gerichten, die sich in verwaltungsgerichtlichen Verfahren und Strafverfahren mit diesen Rechtsmaterien zu befassen hatten, noch nie in Frage gestellt worden. Die Bundesregierung geht daher weiterhin von der Rechtmäßigkeit ihrer ständigen Verwaltungspraxis aus.
Der Verweis auf das Gesetz zur Kontrolle von Kriegswaffen zeigt, wie bequem solche Diskussionen erstickt werden. Denn das Gesetz datiert aus dem Jahr 1961, wurde 1990 angepasst und 2013 durch einen Absatz ergänzt. Zudem habe es eine rechtliche Grauzone geschaffen, wie auch gerichtlich bestätigt wurde und kontrolliert werden kann es aufgrund mangelndem Personals auch nur unzureichend. Auch die Tatsache, dass die Industrie im Zeitverlauf immer größere Exportinteressen entwickelt hat, wird mit solch einer Antwort komplett ignoriert. ZDF-Reportage vom Mai 2013:


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