Donnerstag, 15. Mai 2014

Reexporte von deutschen Rüstungsgütern

Was die Weitergabe deutscher Rüstungsgüter betrifft, wird schon in der Vorbemerkung der Bundesregierung klar, dass dies kein Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit ist:
Reexportgenehmigungsanfragen ausländischer Staaten oder Unternehmen für aus Deutschland bezogene Rüstungsgüter sind im deutschen Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollrecht anders als z. B. in den USA nicht speziell geregelt, da die deutschen Exportkontrollbestimmungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, generell keine extraterritoriale Wirkung entfalten.
Darum sind auch die Zahlen sicherlich eher bruchstückhaft, zumindest was die etwas weiter zurückliegende Vergangenheit angeht. Der Bericht der Bundesregierung listet für das Jahr 2005 die Genehmigung für die Weitergabe von 36 (aus Beständen der ehemaligen NVA stammenden) Schützenpanzer BMP-1 von Griechenland an den Irak auf, 2006 waren es 64 an der Zahl. Libyen erhielt 2013 aus Griechenland zwei unbewaffnete Schnellboote.

Kommerzielle Rüstungsweiterverkäufe würden "erst seit Kurzem" systematisch erfasst, heißt es in dem Bericht. Die Tabelle zeigt Fälle ab 2008:


Unter anderem wurden 2010 von Norwegen 250 Maschinenpistolen nach Afghanistan exportiert, Jordanien erhielt 2008 aus den Niederlanden 60 gepanzerte Fahrzeuge. Fälle nicht genehmigter Reexporte waren G36-Sturmgewehre nach Georgien sowie G36-Sturmgewehre und MP5-Maschinenpistolen nach Libyen. Deutsche Ersatzteile und andere Güter landeten am Ende z.B. in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Algerien, Libyen, Saudi-Arabien, Russland und Turkmenistan.

Bei der Frage, wie G36-Gewehre trotzdem in Libyen und Georgien in kriegerischen Auseinandersetzungen benutzt wurden konnten, wurde auf die Geheimhaltung aus "Rücksicht auf auswärtige Beziehungen" verwiesen. Solche Vorkommnisse würden jedoch "die Effektivität des deutschen Exportkontrollsystems insgesamt nicht in Frage" stellen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen