"Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger: Bürgerinnen und Bürger werden durch die Verordnung nicht betroffen."
Es ist ein Standardsatz. Natürlich. Tausendfach verwendet und im Leitfaden Bürokratieabbau unter Punkt III B ausführlich definiert. Von Fallzahl, Zeit- oder Sachaufwand ist in diesem Zusammenhang die Rede. Aus diesem Grund sollte ihm vielleicht auch an dieser Stelle keine größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Schließlich sind veränderte Ausfuhrbestimmungen nach Somalia und in die Zentralafrikanische Republik tatsächlich nicht unbedingt Teil der eigenen Lebensrealität.
Doch betrachtet man die aktuelle Zweite Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 25. April 2014, dann stellt sich eben schon die Frage, inwiefern Erfüllungsaufwand und Betroffenheit der BürgerInnen ein und dasselbe sind.
Die Änderung setzt Beschlüsse der EU hinsichtlich ihrer Waffenembargos gegen die Zentralafrikanische Republik (2013/798/GASP) und gegen Somalia (2013/659/GASP) um, ein aktueller Beschluss des Sicherheitsrates vom März diesen Jahres stützt diese Entscheidung. Die Änderungen erlauben faktisch den Export von Rüstungsgütern in Kriegsgebiete. Offiziell geht es um die Unterstützung der Missionen der Afrikanischen Union, der Vereinten Nationen und der EU. In beiden Fällen können die Güter auch allgemein dem Aufbau des Sicherheitssektors dienen.
Die Bundesregierung schreibt in dem Dokument: "Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung internationalen Verpflichtungen nach. Dies entspricht den Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung.[...] Informationspflichten bestehen keine."
Doch genau hier lohnt es sich einzuhaken. Seit mehr als einem Jahrzehnt gilt es nach Auffassung der Politik einen globalen Feind zu bekämpfen, auch in Somalia, dort in Form der Al-Shabab-Milizen. Der Transnationale Terrorismus wird weltweit bekämpft, um die Sicherheit der eigenen Bürger zu gewährleisten. Also sind solche Entscheidungen doch nicht völlig losgelöst vom Alltag der BürgerInnen. Denn in der aktuellen Resolution 2142 des Sicherheitsrates finden sich auch solche Sätze:
Das eigentliche Problem ist, dass solche Entscheidungen eben in kleinen Änderungen von Verordnungen verschwinden und so zur Verwaltungssache degradiert werden, ohne dass die Öffentlichkeit über die außenpolitische Gesamtstrategie informiert wird, oder das Parlament Gelegenheit erhält im Rahmen solcher Veränderungen damit verbundene Probleme zu diskutieren. Stattdessen genügt der Verweis auf internationale Verpflichtungen und den fehlenden Erfüllungsaufwand für BürgerInnen und Wirtschaft.
Angesichts der zahlreichen regionalen Konflikte, in denen staatliche Mechanismen außer Kraft gesetzt und die Organisierte Kriminalität und extremistische Gruppen zu bedeutenden Akteuren wurden, sollten jedoch auch kleine Veränderungen kritisch begutachtet werden. Zumindest wäre es wichtig zu verstehen, dass auch kleine Veränderungen größere Konsequenzen nach sich ziehen können, welche die eigentliche Absicht ad absurdum führen.
Es ist ein Standardsatz. Natürlich. Tausendfach verwendet und im Leitfaden Bürokratieabbau unter Punkt III B ausführlich definiert. Von Fallzahl, Zeit- oder Sachaufwand ist in diesem Zusammenhang die Rede. Aus diesem Grund sollte ihm vielleicht auch an dieser Stelle keine größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Schließlich sind veränderte Ausfuhrbestimmungen nach Somalia und in die Zentralafrikanische Republik tatsächlich nicht unbedingt Teil der eigenen Lebensrealität.
Doch betrachtet man die aktuelle Zweite Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 25. April 2014, dann stellt sich eben schon die Frage, inwiefern Erfüllungsaufwand und Betroffenheit der BürgerInnen ein und dasselbe sind.
Die Änderung setzt Beschlüsse der EU hinsichtlich ihrer Waffenembargos gegen die Zentralafrikanische Republik (2013/798/GASP) und gegen Somalia (2013/659/GASP) um, ein aktueller Beschluss des Sicherheitsrates vom März diesen Jahres stützt diese Entscheidung. Die Änderungen erlauben faktisch den Export von Rüstungsgütern in Kriegsgebiete. Offiziell geht es um die Unterstützung der Missionen der Afrikanischen Union, der Vereinten Nationen und der EU. In beiden Fällen können die Güter auch allgemein dem Aufbau des Sicherheitssektors dienen.
Die Bundesregierung schreibt in dem Dokument: "Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung internationalen Verpflichtungen nach. Dies entspricht den Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung.[...] Informationspflichten bestehen keine."
Doch genau hier lohnt es sich einzuhaken. Seit mehr als einem Jahrzehnt gilt es nach Auffassung der Politik einen globalen Feind zu bekämpfen, auch in Somalia, dort in Form der Al-Shabab-Milizen. Der Transnationale Terrorismus wird weltweit bekämpft, um die Sicherheit der eigenen Bürger zu gewährleisten. Also sind solche Entscheidungen doch nicht völlig losgelöst vom Alltag der BürgerInnen. Denn in der aktuellen Resolution 2142 des Sicherheitsrates finden sich auch solche Sätze:
"Mit dem Ausdruck seiner Besorgnis über die Berichte der Überwachungsgruppe über die Umleitung von Waffen und Munition, auch an Al-Shabaab, die als potenzielle Empfängerin umgeleiteter Waffen und Munition genannt wird, und ferner feststellend, dass gemäß Ziffer 7 der Resolution 1844 (2008) alle Mitgliedstaaten gehalten sind, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass benannten Personen und Einrichtungen, einschließlich Al-Shabaabs, Waffen und militärisches Gerät auf direktem oder indirektem Weg geliefert, verkauft oder übertragen werden[...]."Das heißt, dass offensichtlich die (akute) Gefahr besteht, dass Rüstungsgüter unkontrolliert in falsche Hände gelangen und gegen internationale peace keeper/peace builder eingesetzt werden, oder andere regionale Konflikte anfachen. Dazu heißt es in einem aktuellen Bericht zur Situation in Nigeria auf afrika.info:
"Diejenigen, die im Besitz von hochwertigen Waffensystemen sind, gehen mit einer Unverfrorenheit zu Werke, die sie nie an den Tag legen würden, stünden ihnen nur einfache Waffen zur Verfügung", meint Steve Obodokwe vom Zentrum für Umwelt, Menschenrechte und Entwicklung. "Die modernen Waffen führen dazu, dass die Gruppen die Kühnheit besitzen, sogar Militärkasernen anzugreifen." [...] Ebenso wird vermutet, dass einige der Waffen, wie sie insbesondere von Boko Haram verwendet werden, über das Al-Qaeda-Netzwerk nach Nigeria gelangen. "Es ist nicht abwegig, davon auszugehen, dass einige der Rüstungsgüter von in Somalia und Mali aktiven islamistischen Gruppen nach Nigeria geschleust werden", meinte Obodokwe.Auch auf der Seite som-con.de findet sich ein Bericht über den Umgang mit dem somalischen Waffenembargo:
Der Informationsminister der halbautonomen Regierung von Puntland Mohamed Aidid Dirir bezeichnete das Vorhaben der zentralen Regierung in Mogadischu als voreilig. „Es müsse zuerst der Verfassung -Prozess sowie Einrichtung einer nationalen Armee verwirklicht werden, bevor das Waffenembargo ausgesetzt wird.“ sagte der Informationsminister. Auch Somaliland, das seit 1991 praktisch als ein unabhängiger Staat existiert, betrachtet die Aufhebung des Waffenembargos als eine ernsthafte Gefahr für die gesamte Region in Ostafrika. „Es ist unverantwortlich und unüberlegt das Waffenembargo gegen eine Regierung aufzuheben, deren Existenz nur durch die Soldaten der afrikanischen Union (Amisom) gesichert wird, kaum über Mogadisho hinaus regiert und keinerlei Kontrolle über die eigenen Streitkräfte besitzt. Zu dem konnten die Waffen in die Hände von terroristischen Gruppen oder Clanmilizen gelangen, die beide nicht nur die Sicherheit in Mogadischu sondern auch die unseres Landes gefährden würden“ sagten, der somaliländische Außenminister.[...]Dies muss nicht zur Konsequenz haben, dass Deutschland internationale Abkommen nicht umsetzt. Diese Entscheidungen aber im Rahmen "nachhaltiger Entwicklungspolitik" zu präsentieren, erscheint jedoch etwas überzogen zu sein.
Das eigentliche Problem ist, dass solche Entscheidungen eben in kleinen Änderungen von Verordnungen verschwinden und so zur Verwaltungssache degradiert werden, ohne dass die Öffentlichkeit über die außenpolitische Gesamtstrategie informiert wird, oder das Parlament Gelegenheit erhält im Rahmen solcher Veränderungen damit verbundene Probleme zu diskutieren. Stattdessen genügt der Verweis auf internationale Verpflichtungen und den fehlenden Erfüllungsaufwand für BürgerInnen und Wirtschaft.
Angesichts der zahlreichen regionalen Konflikte, in denen staatliche Mechanismen außer Kraft gesetzt und die Organisierte Kriminalität und extremistische Gruppen zu bedeutenden Akteuren wurden, sollten jedoch auch kleine Veränderungen kritisch begutachtet werden. Zumindest wäre es wichtig zu verstehen, dass auch kleine Veränderungen größere Konsequenzen nach sich ziehen können, welche die eigentliche Absicht ad absurdum führen.
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