Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage aus dem Bundestag mit dem Titel: "Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Jahr 2014" hervorgeht, erwägt der Bund die Raupe auch mit unbemannten Fluggeräten zu bekämpfen. In der Antwort heißt es:
Bemerkenswert an diesem Satz ist, dass offenbar bereits zahlreiche Einsatzgebiete für unbemannte Fluggeräte gefunden wurden, ohne dass die öffentliche Diskussion mit dieser Entwicklung Schritt halten kann. Dabei gäbe es viele Bereiche, in denen Drohnen eingesetzt werden könnten. Von der Bauwerksprüfung bis hin zur Verkehrsüberwachung. Die Ankündigung kommerziell eingesetzter Drohnen und das sog. "Drohnengesetz" von Anfang 2012 können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass grundsätzliche Fragen dieser Technologie noch nicht beantwortet sind.
Es ist kaum vorstellbar, dass der Einsatz von Drohnen im militärischen Bereich Zukunftsmusik bleiben und Gegenstand einer harten Prüfung sein wird, wenn bereits Obere Bundesbehörden unbemannten Fluggeräte bei der Schädlingsbekämpfung einsetzen wollen.
Der Bundesregierung liegen im Hinblick auf Pflanzenschutzmittel keine grundsätzlich neuen Erkenntnisse vor. Untersuchungen laufen derzeit zur Möglichkeit der Verwendung unbemannter Fluggeräte zur Einzelbaumbehandlung. Daran sind mehrere Bundesoberbehörden beteiligt, die Untersuchungen befinden sich allerdings im Anfangsstadium.Die Konzentration des "Feindes" (Stand April 2013) stellt sich dabei so dar:
Quelle: Drucksache 18/502, S. 2
Bemerkenswert an diesem Satz ist, dass offenbar bereits zahlreiche Einsatzgebiete für unbemannte Fluggeräte gefunden wurden, ohne dass die öffentliche Diskussion mit dieser Entwicklung Schritt halten kann. Dabei gäbe es viele Bereiche, in denen Drohnen eingesetzt werden könnten. Von der Bauwerksprüfung bis hin zur Verkehrsüberwachung. Die Ankündigung kommerziell eingesetzter Drohnen und das sog. "Drohnengesetz" von Anfang 2012 können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass grundsätzliche Fragen dieser Technologie noch nicht beantwortet sind.
Es ist kaum vorstellbar, dass der Einsatz von Drohnen im militärischen Bereich Zukunftsmusik bleiben und Gegenstand einer harten Prüfung sein wird, wenn bereits Obere Bundesbehörden unbemannten Fluggeräte bei der Schädlingsbekämpfung einsetzen wollen.
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